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Unsere Hygienehinweise

Hygienehinweise

„Schulleitungen sowie Pädagoginnen und Pädagogen gehen bezüglich der Hygiene mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen. Alle Beschäftigten der Schulen, die Schulträger, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden Personensind darüber hinaus angehalten, sorgfältig die aktuellen Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bzw. des Robert-Koch-Instituts zu beachten.“

 

Die wichtigsten Maßnahmen im Schulalltag sind:

  • Abstandsgebot:

Mindestens 1,50 m Abstand halten!

Bei der Durchführung von Unterricht ist das Abstandsgebot jeweils zu beachten. Partner- und Gruppenarbeit sind ausgeschlossen. Bei Tätigkeiten, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.

  • Gründliche Händehygiene (z.B. nach dem Nase putzen, Husten, nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung, nach dem Toilettengang) durch:
    1. Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20 –30

Sekunden oder, wenn dies nicht möglich ist,

  1. Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten.
  • Husten- und Niesetikette:

Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

  • Mund-Nasen-Bedeckung tragen:

Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Im Unterricht ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich, gleichwohl aber zulässig. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden wollen, so spricht nichts dagegen. Diese muss selbst mitgebracht werden. Einige wenige Exemplare liegen für Notfälle im Sekretariat bereit. Die Schule ist nicht befugt, das Tragen generell anzuordnen, aber wir empfehlen es dringend für Situationen, in denen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.

  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.
  • Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der Hand anfassen, z. B. Ellenbogen benutzen.
  • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und ggf. medizinische Beratung/ Behandlung in Anspruch nehmen.

 

Weitere Maßnahmen und Verhaltensregeln:

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die

Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Querlüftung bzw. Stoßlüftung bei vollständig geöffneten Fenstern, ggf. auch Türe über mehrere Minuten vorzunehmen. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Fenstergriffe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. auch Einmaltaschentuch oder Einmalhandtücher verwenden.

Während des Unterrichts sollen die Türen des Klassenzimmers offenstehen. Die jeweilige Lehrkraft sorgt für ein den Hygienemaßnahmen gerechtes Betreten und Verlassen des Klassenzimmers – dabei sollen insbesondere vor dem Unterricht die Klassenzimmer bereits bis spätestens 07:15 Uhr geöffnet werden (Hausmeister).

Der Eingang Beethovenstraße steht von 7:15 bis 9:30 Uhr offen, so dass Handkontakt mit der Türklinke vermieden wird. Unterrichtsbeginn und ende der Klassen und Kurse sind über mehrere Stunden gestreckt, so dass sowohl im Zubringerverkehr als auch im Gebäude möglichst wenige Schüler*innen gleichzeitig unterwegs sind.

Treppenhäuser und Flure

Die  Treppen sind mit Richtungspfeilen gekennzeichnet. Wenn diese beachtet werden und auch auf den Fluren alle jeweils rechts gehen, lassen sich überall im Gebäude die Mindestabstände von 1,5 m einhalten.

Toilettenbenutzung:

Die Toiletten dürfen nur während des Unterrichts und ausschließlich einzeln betreten werden. Dabei wird immer die dem Unterrichtsraum am nächsten gelegene Toilette aufgesucht. Die Lehrkraft muss sich notieren, wer zu welcher Uhrzeit die Toilette benutzt(e).

Eine Pylone mittig vor der Tür zeigt an, dass die Toilette besetzt ist. Steht sie seitlich, ist die Toilette frei. Wir bitten darum, in dieser Zeit (oder besser: ab sofort!) sorgfältiger als sonst mit den Toiletten umzugehen.

 

Pausenordnung:

Die große Pause wird von 09:05 Uhr bis 09:20 Uhr im Klassenzimmer unter Aufsicht der Lehrkraft aus der 2. Unterrichtsstunde verbracht. Beim Klingeln um 09:20 Uhr werden die darauffolgenden fünf Minuten für den Raumwechsel genutzt.

Da Essen und Trinken in den Fachräumen nicht gestattet ist, machen die Schüler*innen in den Betreuungsgruppen in Absprache mit der aufsichtführenden Lehrkraft einzeln im Flur vor dem Fachraum Pause.

 

Hohlstunden in der Kursstufe:

Während anfallender Hohlstunden sind die Schülerinnen und Schüler der Kursstufe selbst für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen verantwortlich. Die Hohlstunden dürfen im Schulgebäude ausschließlich in der Mensa, der Bibliothek und dem Lernbüro verbracht werden (mit entsprechendem Abstand). In diesen Räumen gilt für die Schüler*innen der Kursstufe bis auf weiteres kein Handyverbot.

Das Verlassen des Schulgebäudes und -geländes ist weiterhin gestattet und erwünscht.