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Vorgehen bei Konflikten

Konflikte gehören zum schulischen Alltag. Als Schulgemeinschaft des MSG legen wir Wert auf einen respektvollen, lösungsorientierten Umgang untereinander.

Der erste Schritt sollte deshalb immer das direkte Gespräch der Betroffenen sein.

Ein sinnvoller Zwischenschritt könnte darin bestehen, eine Nacht über dem Problem zu schlafen.

Ist eine direkte Lösung nicht möglich oder bereits gescheitert, sollte der nächste Schritt im Hinzuziehen eines zuständigen Interessenvertreters bestehen. Diese sind:

  • für Schülerinnen und Schüler die Streitschlichter, Klassensprecher, Eltern, Klassenlehrer oder Vertrauenslehrer
  • für Eltern die Elternvertreter oder Klassenlehrer
  • für Lehrerinnen und Lehrer der ÖPR oder die Schulleitung

Bei schweren Konflikten sollte eine schriftliche Zielvereinbarung Ziel des Gesprächs sein, die von allen Beteiligten unterzeichnet und von den Moderatoren in der Folgezeit überwacht wird.

Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung oder wird die Zielvereinbarung nicht eingehalten, müssen im dritten Schritt der Schulleiter und der Elternbeiratsvorsitzende hinzugezogen werden, die gegebenenfalls als letzten Schritt Hilfe von außen anfordern können (Regierungspräsidium / Schulpsychologische Beratungsstelle).

Die Schulleitung sorgt nach Möglichkeit dafür, dass Konflikte auf niederer Ebene, d.h. direkt zwischen den Betroffenen, gelöst werden.