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Unser Auszeitraum

Störungen haben Vorrang. Eine alte pädagogische Weisheit.
So manche Lehrkraft stöhnt hier aber auch innerlich. Denn eigentlich sollte doch der Unterricht den Vorrang haben können.
Und auch manche Schülerin und mancher Schüler stöhnt heimlich, wenn der Unterrichtsfluss schon wieder durch Störungen und Störende unterbrochen wird.
Nun kann man wahrlich nicht behaupten, dass Unterrichtsstörungen am MSG häufiger und schwerwiegender als an anderen Schulen aufträten. Trotzdem – sie treten auf und tun eben dies, was in ihrem Namen liegt: sie stören. Und hindern am Lernen und Unterrichten.

Gleichwohl kann Schule nur gelingen, wenn drei grundlegende Regeln von allen beachtet werden:

1. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.

2. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.

3. Jede und jeder muss stets die Rechte der Anderen respektieren.

Am MSG haben wir daher den Auszeitraum eingeführt, um zu ermöglichen, dass auf anhaltende und schwerwiegende Störungen einerseits angemessen reagiert werden kann und gleichzeitig der Unterricht weitgehend störungsfrei weiterlaufen kann.
Das Konzept ist an das amerikanische Arizona-Modell angelehnt. Es geht davon aus, dass jeder Schüler/jede Schülerin Gründe hat, die ihn/sie im Moment daran hindern, sich aktiv am Unterricht zu beteiligen. Oft ist den Jugendlichen dabei ihr störendes Verhalten gar nicht wirklich bewusst.
Die Lehrkraft hat deshalb die Möglichkeit, den/die Störende(n) für eine Auszeit ins Rektorat zu schicken. Ziel ist es, ein Bewusstsein für den Sinn und den Nutzen der Regeln für die gesamte Lerngruppe, aber auch für den einzelnen zu schaffen. Im Auszeitraum reflektiert der/die Schüler(in) zunächst für sich alleine mit Hilfe des Rückkehrplans sein eigenes Verhalten.
Dabei setzt er/sie sich schriftlich mit folgenden Fragen auseinander:

  • Was hast du erlebt, bevor du in den Auszeitraum geschickt wurdest?
  • Wen hast du mit deinem Verhalten gestört? Bei was?
  • Was denkst du, wie es deinem Lehrer/deiner Lehrerin  und/oder deinen Mitschülern mit deinem Verhalten ging?
  • Was oder wer könnte dir helfen, dass du dich in der gleichen Situation in der Zukunft anders verhältst?
  • Hast du eine Idee, wie du die Situation wieder in Ordnung bringen kannst?

Anschließend bespricht der anwesende Vertreter der Schulleitung mit dem Schüler/der Schülerin den Vorfall anhand des Rückkehrplans. Wenn im Anschluss daran die Fachlehrkraft den Rückkehrplan akzeptiert, kann der Schüler/die Schülerin ohne weitere Konsequenzen in den Unterricht zurückkehren.
Lehnt die Lehrkraft den Rückkehrplan ab, geht der Schüler/die Schülerin gemeinsam mit Schulleiter oder stellvertretendem Schulleiter in die nächste Reflexionsrunde. Dies geschieht den Erfahrungen nach nur dann, wenn ein Schüler/eine Schülerin gar nicht erst bereit ist, über das eigene Verhalten nachzudenken.
Sollte jemand insgesamt dreimal in einem engeren Zeitraum in die Auszeit geschickt werden, sucht die Schulleitung das Gespräch mit den Eltern. Schließlich schaden anhaltende Störungen erfahrungsgemäß vor allem einer Person: dem Störenden selbst. Denn nur allzu oft verknüpfen sich mit Verhaltensproblemen sehr schnell auch Leistungsprobleme. Um dem frühzeitig entgegenzuwirken, ist uns das Gespräch mit den Eltern hier sehr wichtig.

Störungen sind Teil eines jeden Schulalltags. Mit dem Auszeitraum haben wir Lehrkräfte unser Handlungsrepertoire erweitert, mit dem wir angemessen und vor allem pädagogisch sinnvoll auf diese reagieren können.