Die aktive Teilnahme am Sport- und Schwimmunterricht ist grundsätzlich verpflichtend.
Schüler*innen, die nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, sind dennoch zur Präsenz im Sportunterricht verpflichtet, auch in den Randstunden.
Sie können hier beispielsweise Zusatzaufgaben übernehmen (z.B. Schiedsrichter*in), Bewegungsabläufe (theoretisch) kennenlernen und ihre Fähigkeiten durch das Bewegungsbeobachten ihrer Mitschüler*innen erweitern.
Bei offensichtlichen Verletzungen (z.B. Gipsbein) besteht die Möglichkeit den Schüler/die Schülerin vom Sportunterricht zu befreien. Dies ist allerdings nur in Absprache mit der Sportlehrkraft möglich.
Kann ein Schüler/eine Schülerin aufgrund chronischer Beschwerden nur eingeschränkt am Sportunterricht teilnehmen, muss die Sportlehrkraft zeitnah und schriftlich darüber informiert werden (Infoblatt als pdf-Datei) und entsprechende Atteste müssen innerhalb der ersten drei Wochen nach Schuljahresbeginn vorgelegt werden.
Bei Langzeitattesten (länger als 6 Wochen) besteht die Möglichkeit, die Anwesenheitspflicht – in Absprache mit der Schulleitung- für den jeweiligen Zeitraum auszusetzen.
Eine generelle Befreiung vom Sport- bzw. Schwimmunterricht aufgrund eines Attestes muss jedoch am Anfang des Schuljahres von einem Erziehungsberechtigten bzw. von dem volljährigen Schüler/der volljährigen Schülerin bei der Schulleitung beantragt werden. Eine solche Befreiung ist auf ein Schuljahr befristet und muss jedes Schuljahr neu beantragt werden.
Während der jährlichen Fastenzeit Ramadan besteht für die fastenden Muslime die Verpflichtung zur aktiven Teilnahme am Sport- und Schwimmunterricht. Die Sportfachschaft des MSG ist bemüht, dies bei ihrer Unterrichtsplanung zu berücksichtigen (z.B. Notenabnahme bei Ausdauerleistungen).
-> Bitte beachten Sie hierbei die schulspezifischen Regelungen zu den Entschuldigungsfristen.
Das Tragen von passender Sportkleidung ist verpflichtend. Dazu gehören
Aus Sicherheitsgründen ist jeglicher Schmuck im Sportunterricht abzulegen. Ohrringe oder Piercings können auch abgeklebt werden. Lange Haare sollen aus dem gleichen Grund zusammengebunden werden.
Schülerinnen und Schüler, die eine Brille im Sportunterricht tragen, sind einem höheren Verletzungsrisiko ausgesetzt. Wir empfehlen, sofern es möglich ist, ohne Brille Sport zu machen oder ein bruchsicheres Modell zu tragen. Für Brillen, die im Sportunterricht beschädigt werden, kann das MSG keine Haftung übernehmen.
Sollte eine muslimische Schülerin im Sportunterricht ein Kopftuch tragen, darf dies nicht die Sicherheit gefährden (z.B. mit Nadeln festgesteckt sein oder das Sichtfeld beeinträchtigen). Hier wird das Tragen eines Sport-Hijabs empfohlen.
Für den Schwimmunterricht kann ein Burkini getragen werden.
Fingernägel müssen aus Sicherheitsgründen kurz getragen werden.
Das Mitbringen von Glasflaschen ist in allen Sportstätten (inklusive Umkleidekabinen) verboten.
Ereignet sich im Sportunterricht ein Unfall, ist ein Unfallbericht auszufüllen. Dieser ist im Sekretariat erhältlich.
Wir weisen darauf hin, dass nur der direkte Weg zur jeweiligen Sportstätte auch der versicherte Weg ist. Dieser wird zu Schuljahresbeginn mit der Sportgruppe besprochen und in der vorgegebenen Weise zurückgelegt werden.
Für den Verlust von Uhren, Schmuck, Handys und anderen Wertsachen kann die Schule keine Haftung übernehmen. Deshalb sollten in den Sportunterricht generell keine Wertsachen mitgebracht werden. Diese können beispielsweise in den Schließfächern in der Schule verbleiben.
Die Sportfachschaft des MSG
Zusätzliche Informationen zum Thema Schulsport sind hier zu finden:
https://zsl-bw.de/,Lde/startseite/uebergreifendes/ratgeber-schulsport
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